Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Aufgrund eines Vertrages mit dem Verein für ambulante Psychotherapie bin ich berechtigt, eine begrenzte Anzahl von Stunden pro Woche "Psychotherapie auf Krankenschein" für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren anzubieten. Das bedeutet, dass die gesamten Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und die Therapie für den Klienten kostenlos ist.
Voraussetzungen sind:
- Ein aufrechtes Versicherungsverhältnis bei einem Krankenversicherungsträger (bzw. Mitversicherung)
- Vorlage der Bestätigung der von der Krankenkasse geforderten ärztlichen Untersuchung
- Durchführung einer klinisch-psychologischen Diagnostik durch einen Zweitbegutachter
Liegt eine krankheitswertige Störung vor (z. B. Ängste, Depression, Anpassungsstörung, usw.), ist jedoch das Kontingent der zuständigen Krankenkasse ausgeschöpft, kann ein Antrag auf Kostenzuschuss an die jeweilige Krankenkasse gestellt werden.
Erwachsene
Aufgrund eines Vertrages mit dem Verein für ambulante Psychotherapie bin ich berechtigt, eine begrenzte Anzahl von Stunden pro Woche "Psychotherapie auf Krankenschein" für Erwachsene anzubieten. Das bedeutet, dass die gesamten Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und die Therapie für den Klienten kostenlos ist.
Voraussetzungen sind:
- Ein aufrechtes Versicherungsverhältnis bei einem Krankenversicherungsträger (bzw. Mitversicherung)
- Vorlage der Bestätigung der von der Krankenkasse geforderten ärztlichen Untersuchung
Liegt eine krankheitswertige Störung vor (z. B. Ängste, Depression, Anpassungsstörung, usw.), ist jedoch das Kontingent der zuständigen Krankenkasse ausgeschöpft, kann ein Antrag auf Kostenzuschuss an die jeweilige Krankenkasse gestellt werden.
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung sind für alle bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau versicherten Klienten und deren mitversicherte Angehörige die ersten max. 30 Stunden kostenlos. Werden mehr als 30 Stunden benötigt, bezahlt die VAEB danach einen Kostenzuschuss für eine gewisse Anzahl bewilligter Stunden.